Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)
Bei diesem Verfahren wird Ihnen ab der 9. vollendeten SSW Blut abgenommen. Aus dem mütterlichen Blut kann sogenannte zellfreie DNA des Babys gefiltert, gezählt und untersucht werden.
Folgende Veränderungen im Erbgut Ihres ungeborenen Kindes können festgestellt werden:
- Trisomie 21 (Down-Syndrom)
- Trisomie 18 (Edwards-Syndrom)
- Trisomie 13 (Pätau-Syndrom)
- Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen X und Y (Turner-, Triple X-, Klinefelter- und XYY-Syndrom)
- 22q11.2 Mikrodeletion* (DiGeorge-Syndrom)
Verschiedene Testoptionen (z.B. Untersuchung auf Trisomie 21 alleine) sind möglich.
Auf Wunsch erfahren Sie auch, ob Sie ein Mädchen oder einen Jungen erwarten. Das kindliche Geschlecht teilt Ihnen Ihr Arzt gemäß gesetzlicher Vorgaben ab der zwölften Schwangerschaftswoche nach Empfängnis mit.
Die Sicherheit für ein korrektes Laborergebnis beträgt 99,8%.
Der NIPT ist nicht Bestandteil der allgemeinen Mutterschaftsvorsorge. Es wird von gesetzlichen Krankenkassen nicht und von den privaten nur zum Teil erstattet. Wir beraten Sie dazu gerne.